Reparaturbedingungen der Firma EDV Service Benjamin Rützel

1 Allgemeines

Die nachstehend aufgeführten Bestimmungen sind für alle Reparaturvertragsabschlüsse der Kunden mit dem Unternehmen "EDV Service Benjamin Rützel" (nachfolgend ESR genannt) maßgebend und zwar auch dann, wenn bei zukünftigen Aufträgen die Bedingungen dem Besteller nicht noch einmal gesondert zugesandt werden. Die Bestimmungen sind Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), deren Wortlaut jeder Auftraggeber bzw. Kunde einsehen kann und die als übergeordnetes Kriterium aller Geschäftsbeziehungen zwischen Kunde und ESR hiermit vereinbart sind.

2. Reparaturannahme, Fehlersuche

Die Reparatur erfolgt in der Werkstatt. Auf Wunsch des Kunden kann die Ware gegen Kostenvergütung in die Werkstatt transportiert werden. Bei Auftragserteilung kann der Kunde eine Kostengrenze setzen. Ergibt sich nach Überprüfung, daß die Reparatur zu diesen Kosten nicht durchgeführt werden kann, so ist das Einverständnis des Kunden für eine weitergehende Reparatur einzuholen. Für die notwendige Fehlerermittlung ist der Aufwand mit einer Fehlersuchpauschale zu vergüten, der auch dann fällig wird, wenn eine weitergehende Reparatur aufgrund der vorgegebenen Kostengrenze nicht durchgeführt werden kann.

3. Kosten für Fehlersuche und Reparatur

Reparaturen und Softwareleistungen werden nach Zeitaufwand und verwendetem Material verrechnet. Für die notwendige Fehlerermittlung ist der Aufwand mit einer Fehlersuchpauschale zu vergüten, der nur dann fällig wird, wenn eine weitergehende Reparatur aufgrund der vorgegebenen Kostengrenze nicht durchgeführt werden kann. Die Kosten pro Arbeitsstunde und die Fehlersuchpauschalpreise hier einsehbar .

4. Erklärung zu den Bestimmungen

Erklärung zu den Bestimmungen der VDE/ISO9002 und der "Conformite Europeenne" CE /EMV - Verordnung Reparaturen (auch Garantiereparaturen) können abgelehnt werden, wenn die Geräte nicht mehr im Originalzustand sind oder Einbauten und Modifikationen durch fachlich nicht autorisierter Personen bzw. Firmen vorgenommen wurden. ESR ist verpflichtet, VDE und CE konforme und vom jeweiligen Hersteller zertifizierte Austauschteile bei der Reparatur zu verwenden. Fehlt die Konformitätsauflistung für Ersatzteile des Herstellers kann der Reparaturauftrag nur durchgeführt werden, wenn der Auftraggeber die Firma ESR von der Durchführung und den Kosten der ISO 9002 und CE-Nachprüfung freistellt und auf eigene Kosten diese bei einer amtlichen Prüfstelle (z.B. Reg TP) vornehmen läßt. Bei nachweislicher Nichterfüllung der CE-Konformität in Folge der von uns durchgeführten Reparaturen oder Modifikationen wird ESR bei Rückgabe des eingebauten Materials den Reparaturpreis in voller Höhe zurückerstatten.

5. Zahlungsbedingungen

Reparierte Geräte werden ausnahmslos nur gegen Barzahlung (ohne Abzug) und Vorlage des umseitigen Auftragsscheines ausgehändigt. Wir sind nicht verpflichtet, die Berechtigung des Abholers und den rechtmäßigen Besitz an dem Auftragsschein zu überprüfen.

6. Gewährleistungsreparatur

Einen Gewährleistungsanspruch muß der Kunde bei Auftragserteilung anmelden und diesen nach den jeweiligen Gewährleistungsbedingungen des Geräteherstelllers nachweisen. Nachträgliche Gewährleistungsansprüche können nur mit Zustimmung des Herstellers anerkannt werden. In diesem Fall trägt jedoch der Kunde die Umbuchungskosten.

7. Reparaturgewährleistung

Soweit nicht anders schriftlich ausgewiesen gewähren wir auf die von uns durchgeführten Reparaturen eine Gewährleistung von 3 Monaten, soweit es sich nachweislich um dieselbe Ursache eines somit nicht einwandfrei beseitigten Fehlers handelt. Werden komplette Komponenten verbaut oder gewechselt (z.B. Laufwerke, CD-ROM, Streamer, Steckkarten etc.), so gilt der Gewährleistungsleistungszeitraum von 6 Monaten. Verbrauchs- und Verschleißmaterialien unterliegen nicht der Gewährleistungspflicht - Reklamationen haben hierzu in einer angemessenen Frist von 7 Tagen zu erfolgen. Zudem werden Fehlfunktionen von Software und Bedienfehler des Anwenders, die zum selben Fehlerbild oder zum selben Ausfall führen, (z.B. fehlerhafte Installation oder Deinstallation von anderen Softwarekomponenten) nicht als Gewährleistungsfall oder Haftungsfall anerkannt. Die Gewährleistung auf Reparaturen ist nach unserer Wahl auf Ersatzleistung, den Austausch des fehlerhaften Artikels oder der Rückerstattung des Reparaturpreises (bei gleichzeitiger Rüchnahme der eingebauten Ersatzteile) beschränkt. Weitergehende Haftungs- oder Schadensersatzforderungen von Seiten des Kunden sind ausgeschlossen, eine Nachbesserungspflicht entfällt.

8. Aufbewahrungsfrist

Der Auftraggeber verpflichtet sich, das zur Reparatur abgegebene Gerät spätestens 1 Monat nach Erhalt der Fertigstellungsanzeige abzuholen. Erfolgt die Abholung nicht innerhalb dieser Frist, so wird der Kunde noch einmal unter Setzen einer Nachfrist von 4 Wochen zur Abholung aufgefordert. Verstreicht auch diese Frist ungenutzt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, das Gerät freihändig nach Gebot zu veräußern und aus dem Verkaufserlös die Reparaturkosten und die Kosten der Veräußerung abzudecken. Ein Differenzbetrag wird dem Kunden gutgeschrieben oder belastet.

9. Datenschutz und Datenspeicherung

Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, daß die bezüglich der Geschäftsbeziehung betreffenden Daten zum Kunden und zum Inhalt des Auftrages gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes elektronisch erfasst, gespeichert und für interne Auswertungen verwendet werden können.

10. Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt Hamburg als Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde kein Gerichtsstand im Deutschland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb Deutschland verlegt oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(Stand: 25.10.2006)