Dienstleistungsbedingungen für Arbeiten mit Softwareprodukten (DLB-SW)

Leistungsgegenstand

EDV Service Benjamin Rützel (nachfolgend ESR genannt) erbringt die durch Auftrag vereinbarte Dienstleistung gegenüber dem Anwender, um diesen bei der Lösung von Problemen zu unterstützen, die ihm bei der Nutzung der bei ihm lizenzierten Softwareprodukte (die überlassenen Programme) oder deren Funktionalitäten erwachsen. Die Dienstleistung besteht aus der Einholung von Informationen im Hinblick auf die geplante Nutzung der Produkte, der Beratung und Projektierung sowie der Installation; Konfiguration und Einführung (Unterweisung) der gewünschten Softwareprodukte.

Entgegennahme von Aufträgen und Fehlermeldungen ; Vorraussetzungen der Fehlerbeseitigung

Unter den nachstehend dargelegten Voraussetzungen bietet ESR eine Leistung zur Entgegennahme von Fehlern und der Fehlerbeseitigung mit Hilfestellung durch den Softwarehersteller. ESR garantiert hiermit keine generelle Problemlösung - sondern stellt seine fachgerechte Unterstützung als Dienstleistung bereit. Wird im Zusammenhang des vorliegenden Auftrages Unterstützung vor Ort durch Dritte oder durch den Softwarehersteller selbst beim Anwenders/Auftraggebers notwendig, so ist dies im Rahmen eines separaten Vor-Ort-Arbeitsauftrages zwischen dem Anwender und dem Softwarehersteller zu regeln. Ein Softwareupdatservice und die Hotlinebetreuung sind nicht Gegenstand der Dienstleistungsvereinbarung und wird über einen separat abzuschließenden “Softwarepflege- und Hotlinevertrag” ausschließlich zu den jeweils aktuellen und rechtmäßig lizenzierten Programmversionen abgeschlossen und gemäß Dienstleistungspreisliste des Herstellers verrechnet . Die Fehlermeldungen und die Aufträge zum Dienstleistungserbringung haben auf dem Wege der von ESR jeweils angegebenen Kommunikationssysteme (zur Zeit : Telefon, Fax oder E-Mail) durch einen autorisierten Mitarbeiter des Anwenders zu erfolgen, der mit den überlassenen Programmen und der Konfiguration der dazu eingesetzten PC-Technik vertraut ist. Soweit nicht anders vereinbart, werden Dienstleistungen jeweils Montags bis Freitags von 8.00 - 18.00 Uhr erbracht. Die Beseitigung weitergehender Datenfehler (Dateiinkonsistenzen), die Beseitigung von Programmfehlern, sowie die Ergänzung der Softwaredokumentation kann durch die Lieferung neuer Versionsstände (Upgrades) der überlassenen Programme erfolgen. Der Anwender kann / muß dazu einen entsprechenden "Pflegevertrag" oder “Upgradeauftrag” beim Hersteller der Software auslösen wenn er lizenzrechtlich rechtmäßiger Nutzer der Originalversion ist. ESR kann im Auftrag des Softwareherstellers für die Auslieferung neuer Versionsstände eine zusätzliche Vergütung (Upgradelizenzgebühr zuzüglich Verpackungs- und Versandkostenanteil) verlangen. Dieses Angebot ist vom Anwender zu prüfen und entsprechend schriftlich zu befürworten bzw. abzulehnen. Bei Ablehnung sind die bis zu diesem Zeitpunkt entstandene Dienstleistungskosten und -gebühren durch den Auftraggeber zu tragen.

unterstütze Softwareversionen

ESR erbringt Softwaredienstleistungen für die jeweils aktuelle und rechtmäßig lizenzierte Softwareversion des Herstellers in der deutschen Sprachversion. Softwaredienstleistungen können nur für Produkte erbracht werden, für die ein gültiger und bezahlter Softwarepflege- und Hotlinevertrag vorliegt, bzw. für die eine kostenpflichtige Hotline-Nummer durch den Hersteller zur Verfügung gestellt wird. Produkte Dritter, wie Compiler, Runtimes und weitere Tools oder AddOns sind nicht Gegenstand der vorliegenden Leistungsvereinbarung, und zwar auch dann nicht, wenn diese als Teil der unterstützten Programme ausgeliefert wurden. Zudem können keine Leistungen erbracht werden, die die Garantieleistungen des Hardwareherstellers außer Kraft setzen oder einschränken, es sei denn der Auftraggeber verzichtet auf die Inanspruchnahme einer solchen. Liegt kein Hotlinevertrag zur Software vor, sind die Mehrkosten die durch Inanspruchnahme der telefonischen Unterstützungsleistungen des Softwareherstellers oder der zugewiesenen Fachhändler und Erfüllungspersonen erwachsen, durch den Anwender zu tragen. Ablehnungsrecht einer Leistung Der Anwender wird ESR - auf Anforderung - vollständig Informationen über die Konfiguration und Topologie seines Computersystems und Netzwerks (seiner Computer Systeme und Netzwerke) geben. ESR behält sich das Recht vor, Dienstleistungen für den Fall abzulehnen, daß die vorhandene Technik nicht zur Nutzung der überlassenen Programme empfohlen sind bzw. der Betriebssystemoder Programmversionsstand nicht aktualisiert sind. Der Anwender wird ESR in jeder Hinsicht bei der Erfüllung der vertraglichen Leistungspflicht kostenfrei unterstützen. Auf Verlangen wird er einen Systemadministrator benennen, der die für alle Zwecke der Durchführung dieses Auftrages erforderlichen Entscheidungsbefugnisse und Vollmachten besitzt und in der Nutzung der überlassenen Programme geschult wurde. ESR kann verlangen, daß Fehlermeldungen nur durch diesen erfolgen.

Mitwirkungspflicht des Auftraggebers / Anwenders: Zugangsdaten; Datensicherheit ; Virenschutz ; Sicherheitsupdates

Der Anwender trägt die Verantwortung für die Nutzung und den eventuellen Mißbrauch von Zugangsnummern, Paßwörtern, die er von ESR oder vom Softwarehersteller erhält. Ebenso trägt er die Verantwortung für den Mißbrauch von Softwareleistungen durch Dritte. ESR übernimmt keine Verantwortung für die Pflege oder Sicherung der individuellen Stamm- oder Bewegungsdaten des Anwenders. Der Anwender ist dafür verantwortlich, die eigenen individuell erstellten Daten regelmäßig zu sichern, insbesondere vor jeder Änderung oder Ergänzung der überlassenen Programme. ESR empfiehlt, die Anwenderdaten mindestens im 24-stündigen Rhythmus auf 5 unabhängigen Sicherungsmedien im Wechsel zu sichern. ESR haftet nicht für eventuellen Datenverlust. Gleichermaßen ist der Anwender selbst verantwortlich für die Installation von Windows-Sicherheitsupdates und der Überprüfung seines Programm- und Datenbestandes vor Infizierung durch Computerviren (Sabotageprogramme) durch ein aktuelles AntiViren-Programm und Internet- Sicherheitstools. Stellt ESR trotzdem ein Befall des Computersystems fest, ist ESR berechtigt die Dienstleistung umgehend abzubrechen und bereits erfolgte Leistungen oder die Mehraufwendungen zur Virendiagnose und Sicherheitsupdates in Rechnung zu stellen, auch wenn nach Beseitigung der Sabotage/Virenprogramme eine nochmalige, vollständige Leistungserbringung notwendig ist. Zur Leistungsabsicherung ist vom ANWENDER per Telefon, Fax und Internetzugang ein geeignetes Kommunikationssystem zur Verfügung zu stellen. Über das öffentliche Kommunikationssystem wird ein 24-stündiger Zugang gewährleistet.

Haftungsbeschränkungen

Keine Haftung für Folgeschäden: Weder EDV Service Rützel noch die durch ESR bestimmten Erfüllungsgehilfen (Lieferanten und Sub-Unternehmen) sind für irgendwelche Schäden (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder von Daten oder aus anderem finanziellen Verlust) ersatzpflichtig, selbst wenn ESR von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist. Wir weisen vorsorglich darauf hin dass die Mehrkosten für notwendige Windows-Neuinstallationen durch inkompatible Softwareprodukte; Treiber oder nach Virenbefall durch den Auftraggeber zu tragen sind. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz auf Seiten von ESR verursacht wurden. Auf jeden Fall ist die Haftung von ESR auf den Wert beschränkt, den der Anwender für Softwaredienstleistungen nach dem jeweiligem Leistungsauftrag bezahlt hat.

Vergütung / Zahlungsweise

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach benötigten Zeitaufwand. Es gilt die jeweils aktuelle Leistungspreisleiste im Internet unter www.edv-servicehh.de/leistungen.html zur Einsichtsnahme vorliegt. Der Anwender verpflichtet sich, die erbrachten Softwaredienstleistungen pünktlich innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung zu bezahlen. Weitergehende Leistungen werden von der pünktlichen Erbringungen der Zahlungen abhängig gemacht.

Recht / Weiterführende Bestimmungen

Mit der einmaligen Zusendung und Kenntnisnahme dieser Dienstleistungsbedingungen und Anerkennung durch den Anwender durch Auftragsvergabe sind diese Vertragsbestandteil weiterer Leistungen und brauchen nicht noch einmal zugesandt werden. Im weiteren gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen (AGB) von EDV- Service Benjamin Rützel. Die Nutzungs- und Lizenzbestimmungen zur genutzten Software sind vom Anwender beim jeweiligen Softwarehersteller einzuholen und zu akzeptieren. Spätestens mit Installation und Nutzung der Software erkennt der Anwender diese Nutzungsbedingungen als rechtsverbindlich an.

(Stand: 25.10.2006)